Definiton Effektivzins

Der Effektivzins oder Effektiver Jahreszins berücksichtigt die Forderung des BGB §248 zur Nichtigkeit von Zinseszinsen bei Krediten. Üblicherweise werden bei Ratenkrediten die unterjährigen Ratenzahlungen weiterhin mit dem Sollzinssatz (Nominalzinssatz) in einen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil afgeteilt. Der Effektivzins wird unabhängig davon nach einer Formel (internal rate of return IR) als Vergleichszinssatz bestimmt.

 

Diese Berechnungsweise ist einfach. Die erzielten Werte sind relativ genau, aber doch nicht ganz exakt.

Daneben besteht der Nachteil, dass mit dem angegebenen Effektivzinsssatz die Zins- und Tilgungsabelle nicht nachgerechnet werden kann. Aus diesem Grund wird dafür plädiert, einen 'erweiterten Effektivzinssatz IRX' einzuführen, der iterativ aus der Tabellenrechnung herzuleiten ist. Bei diesem Zinssatz werden alle unterjährigen Ratenzahlungen in voller Höhe als Tilgung verwendet und die anteiligen Zinsen über das Zinsjahr zu einer Zinssumme addiert. Zum Ende je eines Zinsjahres oder zum Ende der Kreditzahlungen wird die Zinssumme der  Kreditschuld hinzugerechnet. Bei dieser Berechnung ist die erstellte Zins- und Tilgungstabelle mit dem Effektivzins nachrechenbar. Der Kreditnehmer bekommt die volle Transparenz.

 

Zur Verdeutlichung der beiden Rechenarten die folgenden Beispiele für einen Kredit von 100,00 mit 

effekttiv 3,00% und 2 halbjährigen Raten. 

Programm zum Berechnen des Effektivzins aus vorgebenen Zahlungen (Freeware)